Die
Rechtsgrundlagen für die Bestellung der Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind die ÖbVI - Berufsordnung in
Verbindung mit dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin.
Demnach
ist der ÖbVI Vermessungsstelle im Sinne des Gesetzes über das
Vermessungswesen in Berlin. Auf der Grundlage der Bestellung als ÖbVI bin
ich befugt, öffentlich - rechtliche Vermessungen wie z. B. die Herstellung
von amtlichen Lageplänen, die Vermessungen von
bestehenden und die Bildung von neuen Grenzen, die Einmessung von Gebäuden oder Gebäudeteilen im Land
Berlin wahrzunehmen.
Der
ÖbVI als Freiberufler ist wirtschaftlich unabhängig und unparteiisch. Er
unterliegt der Aufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und hat
ein Werbeverbot einzuhalten, weshalb auch diese Website nicht über
bestimmte Beschränkungen hinaus führen
kann.
Die
Vergütung erfolgt für öffentlich - rechtliche Leistungen gemäß der ÖbVI - Vergütungsordnung (ÖbVIVergO).