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wertverfahren und das
Sachwertverfahren. Diese in langjähriger Praxis bewährten Verfahren ergeben
in der Regel jedoch Näherungswerte, die unter Berücksichtigung der
Gegebenheiten des örtlichen Grundstücksmarktes an den Verkehrswert
heranzuführen sind. Das Verfahren ist im Einzelfall unter Berücksichtigung
der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und
vorliegenden Ausgangswerten auszuwählen. Der Bodenwert ist in der Regel
durch das Vergleichswertverfahren zu ermitteln.
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