Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes und
beschäftigen sich mit dem Gedanken, einen Teil als Bauland zu verkaufen?
Wir berechnen ihnen die Mindestfläche und deren
Konfiguration, die bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zum bestehenden
Gebäude erhalten werden muß.
Sie erhalten Vorschläge, wie der Zugang und das Verlegen von
Medien zur rückwärtigen Teilfläche realisiert werden könnte.
Wir berechnen ihnen, wie viel Grundfläche und Geschossfläche auf der geplanten
neuen Teilfläche maximal gebaut werden dürften.
Nach der örtlichen Vermessung und dem Einreichen der Vermessungsschriften beim
Vermessungsamt, werden im Kataster die ermittelten bestehenden und die neuen
Grenzen festgestellt.
Sie erhalten die Auszüge aus dem neuen Bestand, eine wesentliche
Voraussetzung für die Grundbuchberichtigung und damit die Entstehung neuer
Grundstücke.
...haben
Sie Ärger mit dem Nachbarn oder möchten Sie auf die Grenze bauen...
dann sollten Sie die bestehenden Grenzen im benötigten
Umfang herstellen und kennzeichnen, d.h. abmarken lassen.
Grundlage für die Herstellung der bestehenden Grenzen ist der Katasternachweis.
...
Oder wollen Sie wissen, was Ihr Grundstück wert ist?
Als ÖbVI erstelle ich Ihnen Verkehrswertgutachten.
Telefon: 030 715
811 77 / Fax: 030 715 811 78 / E-Mail: mailto:vermessung-kahl@arcor.de